Allgemeine Geschäftsbedingung

Vertragsabschluss

Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn eine vom Mieter bestellte Reservierung vom Vermieter schriftlich bestätigt wurde. Ist nichts anderes vereinbart worden, erfolgt die Bezahlung in Barzahlung bei Ankunft mit der Schlüsselübergabe. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche Form bindend, als auch die kurzfristige telefonisch mündliche Zusage. Beachten Sie die Stornozeiten.

Wird eine Anzahlung vereinbart (üblich 50% des Gesamtbetrages), ist die Buchung erst gültig mit Eingangsdatum des Geldeinganges auf dem Konto. Nach Eingang erhalten Sie von uns umgehend die Bestätigung darüber. Sollten Sie die Frist nicht einhalten, ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung anderweitig zu vermieten. Die Kontodaten werden Ihnen (dem Mieter) mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Die Bezahlung des Restbetrages erfolgt in Barzahlung am Tag der Ankunft mit der Wohnungs- und Schlüsselübergabe. Kreditkarten und EC-Karten oder Schecks können wir leider nicht akzeptieren.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für die vereinbarte Mietzeit (Buchung-/Mietbestätigung) vermietet. Die Belegung darf nur mit der im Vertrag vereinbarten Personenzahl belegt werden. Bei Überbelegung, sowie die Belegung von vertraglich nicht reservierten Personen, hat der Vermieter das Recht, die überzähligen Personen abzuweisen oder einen Aufschlag von 30,- Euro je Person und Tag zu erheben. Der Mieter verpflichtet sich mit der Annahme des Mietvertrages zur Anerkennung der gültigen Preise und der allgemeinen Mietbedingungen der Ferienwohnung – Am Ufer der Regnitz.

Mietgegenstand

Das Mietverhältnis umfasst die Ferienwohnung – Am Ufer der Regnitz wie auf der Internetseite www.ferienwohnung-regnitzufer.de beschrieben und dargestellt.

Stornierung

Der Mieter kann jederzeit durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. Tritt der Mieter von dem Vertrag zurück oder reist er nicht an, so wird ein Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangt.

Kostenfrei bis 60 Tage vor Anreise

25% vom Gesamtbetrag bis 30 Tage vor Anreise

50% vom Gesamtbetrag ab 15 Tage vor Anreise

100% vom Gesamtbetrag bei Nichtanreise

Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Wir werden uns jedoch bemühen die Unterkunft anderweitig zu vermieten und entsprechend zu verrechnen.

Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung, die für den Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültigen Wohnungsbeschreibung hervorging. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, bedürfen der Schriftform.

Haftung und Pflichten des Mieters

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft, die Wohnung auf Schäden zu überprüfen. Mängel sind sofort anzuzeigen, bzw. Schäden müssen spätestens am Folgetag nach der Ankunft dem Vermieter oder einer zuvor benannten Kontaktperson mitgeteilt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für alle Schäden, die an dem Objekt und dessen Inventar durch Verschulden seinerseits oder einer Person in seiner Gesellschaft entstehen. Er ist dadurch verpflichtet alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzten. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.

An- und Abreise

Die Ferienwohnung kann am Anreisetag in der Zeit von 14:00 und 18:00 Uhr bezogen werden. Abweichungen hiervon sind in Absprache mit dem Vermieter möglich. Der Mieter ist verpflichtet sich rechtzeitig mit dem Vermieter in Verbindung zu setzten, um die Schlüsselübergabe abzusprechen.

Die Abreise muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen. Bei Abreise sind die Schlüssel an den Vermieter zu übergeben und etwaige Schäden zu benennen.

Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restbetrag) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Verlust des Schlüssels

Sollte ein Schlüssel verloren gehen, haftet der Mieter für die anfallenden Kosten, die aus dem Ersatz und eventuellen Austausch von Schließzylindern entstehen.

Endreinigung

Der Mieter ist trotz inkludierter Endreinigungskosten verpflichtet, bei Auszug das Geschirr zu spülen, die Ferienwohnung aufzuräumen und besenrein zu hinterlassen.

Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Betreten und die Nutzung des Grundstückes außerhalb des öffentlichen Zugangsbereiches, sowie der innerhalb des Grundstückes zur Verfügung gestellten Parkmöglichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Hierzu zählt auch die Nutzung von Sitzmöbeln. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen und Gegenständen. Die Nutzung der vorhandenen Fahrräder erfolgt grundsätzlich nur auf eigene Gefahr. Für grob fahrlässig verschuldeten Verlust oder Diebstahl der Fahrräder haftet der Mieter. Der Vermieter hafte für die Richtigkeit der Angaben und die Nutzbarkeit der gemieteten Ferienwohnung, jedoch nicht für Leistungen und Angaben, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und Stromversorgung, für die Einstellung von Verkehrseinrichtungen, für Umweltschäden oder klimatische Veränderungen. Weiterhin ist die Haftung für Bau- und Straßenarbeiten ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ebenso bei „höherer Gewalt“. Etwaige Ansprüche gegen die Vermieter sind binnen zwei Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend zu machen.

Rauchen

Aus Rücksicht auf nicht rauchende Gäste, ist das Rauchen in den Räumen strikt untersagt. Bitte rauchen Sie nur im Außenbereich (Aschenbecher steht bereit).

Hausrecht

Unter bestimmten Umständen könnte es notwendig sein, dass der Vermieter die Wohnung ohne Wissen betreten muss (Verdacht auf Wasserschaden, Brandgeruch, zusätzlich vereinbarte Reinigung oder Wäschewechsel).

Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen, bedürfen der Schriftform.

Salvatorische Klausel

Sollten Teile des Mietvertrages rechtsunwirksam sein, so gilt an deren Stelle das hier für geltendes bürgerliche Recht.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Bamberg. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters (Bamberg) als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.